Elektrisch höhenverstellbare Schreibtische sind aus ergonomischen Gründen in vielen Arbeitssituationen wünschenswert und lassen auch die flexible Nutzung von Büroarbeitsplätzen zu. In der Vergangenheit konnten diese nur über einen individuellen Antrag auf der Grundlage einer Dienstvereinbarung beschafft werden. Diese führte zu einem hohen bürokratischen Aufwand mit entsprechenden Administrationskosten, ohne dass es hier zu einem tatsächlichen Regelungsbedarf gekommen ist. Ab dem 01.07.2024 sind daher bei Neuanschaffungen in der Regel höhenverstellbare Schreibtische zu beschaffen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im angemessenen Umfang diese zur Verfügung zu stellen.
Ansprechpersonen: Dezernat 2, Abt. 2.4 Beschaffung und Vergabe