Die Innenrevision wird in Wahrnehmung der gesetzlichen Regelungen im Auftrag des HVP Auslagenerstattungen aus dem Jahr 2023 prüfen.
Die Prüfung wird voraussichtlich bis Ende September andauern und betrifft nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Belege zur Auslagenerstattung.
Frau Geruschke wird sich mit den Personen, die die betreffenden Direktkäufe getätigt haben, in Verbindung setzen, um die für die Prüfung notwendigen (weiteren) Informationen bzw. Unterlagen zu erlangen.
Ansprechperson: Stabsstelle Innenrevision