Akkreditierung von Studiengängen

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Bei der Akkreditierung von Studiengängen wird die Einhaltung von Rahmenvorgaben und Mindeststandards überprüft, die auf die Umsetzung eines europäischen Hochschulraums zielen. 

Im Niedersächsischen Hochschulgesetz ist festgelegt, dass Studiengänge entsprechend den zwischen Land und Hochschule getroffenen Zielvereinbarungen durch die Hochschulen eingerichtet und geschlossen werden. Alle Studiengänge müssen durch eine externe Akkreditierungsagentur begutachtet und bewertet werden: "Jeder Studiengang und jede wesentliche Änderung eines Studiengangs ist durch eine vom Land und von der Hochschule unabhängige, wissenschaftliche Einrichtung in qualitativer Hinsicht zu bewerten (Akkreditierung)." (NHG § 6)

Die Akkreditierung von Studiengängen erfolgt befristet, das heißt, dass im Rahmen von Reakkreditierungen eine kontinuierliche Qualitätskontrolle durch eine externe Agentur erfolgt.

Der Akkreditierungsrat veröffentlich auf seiner Seite hochschulkompass.de den Akkreditierungsstatus aller Studiengänge in Deutschland.

 

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Amira Mira
Referat 1: Hochschulentwicklungsplanung
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