Handlungsmöglichkeiten
Die Jade Hochschule hat sich verpflichtet gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt vorzugehen
und unterstützt Betroffene bei ihrer Beschwerde. Die Hochschule hat eine Richtlinie gegen
sexualisierte Diskriminierung und Gewalt erlassen, in der unter anderem eine Verfahrensregelung
(Beschwerdewege und Konsequenzen für die Beschuldigten) enthalten ist. Intern ist damit klar vereinbart, wie in Fällen sexualisierter Diskriminierung oder Gewalt vorgegangen werden kann. Mit dieser Richtlinie sollen Handlungsmöglichkeiten dargestellt werden, wie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt.
Je nach dem, ob Sie selbst von sexualisierter Diskriminierung und oder Gewalt betroffen sind, oder Zeugin bzw. Zeuge eines solchen Vorfalls wurden, finden Sie hier unterschiedliche Informationen über den Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt.
Informationen für Betroffene
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Keine Schuldgefühle: Machen Sie sich nicht verantwortlich für das Fehlverhalten Anderer. Viele haben schon Formen der sexualisierten Diskriminierung erlebt - Sie sind kein Einzelfall!
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Nicht ignorieren: Sagen Sie nein, wenn Sie sich diskriminiert fühlen. Schweigen wird oft fälschlich als Zustimmung interpretiert.
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Abwehren: Teilen Sie der Person, die Sie diskriminiert, mit, welche Verhaltensweisen Sie als diskriminierend empfunden haben - ggf. im Beisein von Dritten. Formulieren Sie Ihre Erwartungen für ein zukünftiges Verhalten.
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Dokumentieren: Oft gibt es keine Zeug_innen für sexualisierte Diskriminierung. Dokumentieren Sie Zeit, Ort und Umstände des Vorfalls, um ggf. eine Beschwerde zu untermauern.
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Unterstützung holen: Beraten Sie sich mit Personen in Ihrem unmittelbaren Umfeld. Suchen Sie das Gespräch mit einer Person Ihres Vertrauens an der Hochschule (z.B. Vorgesetze_r, Dekan_in, Gleichstellungsbeauftragte, Vertrauensrat, Personalrat).
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Beschwerde führen: Die Jade Hochschule hat sich verpflichtet, gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt vorzugehen und unterstützt Sie bei Ihrer Beschwerde.
Informationen für Unterstützer_innen
- Hören Sie zunächst in Ruhe zu und versuchen Sie, das Geschehene nicht gleich zu bewerten.
- Nehmen Sie die Wahrnehmung der/des Betroffenen ernst und schenken Sie ihren Aussagen Glauben.
- Wahren Sie die Grenzen der/des Betroffenen und sprechen Sie über ihre aktuellen Bedürfnisse.
- Machen Sie ihr/ihm keine Vorwürfe, auch wenn Sie die Gefühle und Handlungen vielleicht nicht nachvollziehen können oder selbst anders gehandelt hätten. Opfer von sexualisierter Gewalt fühlen sich zum Teil mitschuldig und sollten in diesem Gefühl keinesfalls auch noch bestärkt werden.
- Lassen Sie der/dem Betroffenen ihre eigene Zeit, mit den Übergriffen umzugehen.
- Unternehmen Sie nichts gegen den Willen der/des Betroffenen. Manchmal sind eigene Gefühle der Wut auf den Täter oder die Täterin so stark, dass man am liebsten stellvertretend handeln würde. Damit überschreiten Sie die Grenze der/des Betroffenen erneut und schränken sie/ihn in ihrem/seinem Selbstbestimmungsrecht über die Situation ein.
- Versuchen Sie, gemeinsam Lösungswege zu finden.
- Verarbeitungsformen des Erlebten sind individuell sehr unterschiedlich und müssen respektiert werden. Es belastet die Betroffenen noch zusätzlich, wenn Sie ihnen etwa das Gefühl geben, jetzt aber doch endlich über die Sache hinweggekommen sein zu müssen.
- Wenn Sie sich mit Ihrer Rolle als Unterstützer_in überfordert fühlen, sprechen Sie das offen an und holen sich evtl. Hilfe bei den Beratungsangeboten der Hochschule.
Was können Sie tun, wenn Sie Übergriffe beobachten?
- Wenn Sie Zeuge oder Zeugin von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt sind, sehen Sie nicht weg.
- Bieten Sie der/dem Betroffenen Unterstützung an. Das kann emotional, aber auch praktischsein, z.B. als Begleiter_in in Gesprächsterminen.
- Machen Sie der/dem Betroffenen Mut, sich nichts gefallen zu lassen und sich zu wehren.
- Stellen Sie sich ganz klar auf die Seite der/des Betroffenen, auch nach außen.
- Bei Beschwerden oder Anklagen sollten Sie als Zeuge oder Zeugin zur Verfügung stehen.
- Machen Sie (insbesondere als Vorgesetzte/r) deutlich, dass Sie in ihrem Arbeitsbereich keine sexualisierte Diskriminierung und Gewalt dulden.
Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt haben Folgen
Wenn sexualisierte Diskriminierung oder Gewalt vorliegt, ist die Hochschule verpflichtet, auf Wunsch der/des Betroffenen konkrete Maßnahmen gegen die beschuldigte Person einzuleiten. Hierzu gehören z.B.:
- mündliche oder schriftliche Belehrung
- schriftliche Abmahnung
- Einleitung eines Disziplinarverfahrens und Verhängung von Disziplinarmaßnahmen
(z.B. Verweise, Geldbußen oder Gehaltskürzungen) - Ausschluss von Lehrveranstaltungen
- Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz
- fristgerechte oder fristlose Kündigung