Studienqualitätskommission

Die Studienqualitätskommission setzt sich aus sechs Studierenden, einer Vertreterin/einem Vertreter der Gruppe der Professor_innen, einer/einem wissenschaftlichen Mitarbeiter_in sowie einer Vertreterin/einem Vertreter aus dem Bereich MTV zusammen. Die Kommissionsmitglieder werden von ihren jeweiligen Gruppen im Senat gewählt. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr. Die Amtszeit der Bediensteten entspricht der Amtszeit des Senats.

Antragsfristen für:

Wintersemester: bis 31. Mai

Sommersemester: bis 31. Oktober

Anträge unter: Verwaltungsvordrucke Finanzen / Dritt- und Sondermittel (F-D-6a)

Nächste Sitzungstermine

Dienstag, 10. Dezember 2024, 14:00 Uhr, Videokonferenz