Zusatzqualifikation Ausbildereignung
"Berufs- und arbeitspädagogische Eignung als Ausbilder/in"
Gemäß Vereinbarung zwischen der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Jade Hochschule in Wilhelmshaven wird den Studierenden die Möglichkeit geboten, durch Belegen bestimmter Fächer und Erbringen entsprechender Leistungsnachweise die Voraussetzung für die "Berufs- und arbeitspädagogische Eignung als Ausbilder/in" zu schaffen. Zur Zeit gilt folgende Fächerkombination mit insgesamt 16 Semesterwochenstunden (SWS):
Fach | SWS | Angebot zur Zeit als | |
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1 | Berufsausbildung | 4 | Wahlpflichtfach im Fachbereich Wirtschaft |
2 | Arbeits- und Sozialversicherungsrecht A | 4 | Wahlpflichtfach im Fachbereich Wirtschaft |
3 | Personalführung | 4 | Pflichtfach im Fachbereich Wirtschaft |
4 | Jugend- und Entwicklunspsychologie oder Betriebspsychologie | 4 4 | Wahlpflichtfach im Fachbereich Wirtschaft Wahlpflichtfach im Fachbereich Wirtschaft |
Auf der Grundlage der Klausurergebnisse wird eine Bescheinigung der Fachhochschule ausgestellt. Im zeitlichen Zusammenhang mit der Abschlussprüfung ist eine praktische Unterweisung von Auszubildenden vor dem Prüfungsausschuss der IHK gem. § 3 Abs. 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) durchzuführen. Daraufhin stellt die IHK ein entsprechendes Prüfungszeugnis über die Ausbildereignung aus.
Zur praktischen Abwicklung des Verfahrens muss Folgendes beachtet werden:
- Beim Prüfungsamt sind Merkblatt und Vordrucke erhältlich.
- Die Ausbilderbescheinigung wird mit Vordruck beim Prüfungsamt angefordert, und zwar in demjenigen Semester, in dem voraussichtlich das letzte der vier erforderlichen Fächer abgeschlossen wird.
- Für die Anmeldung zur Unterweisungsprobe gelten Termine der IHK, die in jedem Semester durch besonderen Aushang bekannt gegeben werden.
- Die Prüfungstermine liegen jeweils im April/Mai und November/Dezember.
- Das Prüfungszeugnis der IHK wird nach erfolgreicher Unterweisung und bei (unaufgeforderter) Vorlage des Bachelorzeugnisses ausgehändigt.