Hinweise zum Zugangspraktikum Studiengang Maschinenbau
Die Studienbewerberinnen und -bewerber für den Studiengang Maschinenbau werden auch ohne vorherige Ableistung eines Zugangspraktikums immatrikuliert. Bei der Immatrikulation noch nicht nachgewiesene Zeiten sind bis zum Ende des dritten Studiensemesters nachzuweisen. Eine zeitliche und betriebliche Untergliederung ist zulässig.
Für ein duales Studium ist kein Vorpraktikum erforderlich.
Ziele
Für den Studiengang Maschinenbau ist ein Praktikum oder eine abgeschlossenen berufliche Ausbildung nachzuweisen. Diese praktischen Tätigkeiten vermitteltn für das Studium wichtige vorbereitende Kenntnisse über Materialien im Maschinenbau, Ver- und Bearbeitungsverfahren von Werkstücken mit Werkzeugen und ermöglicht Einblicke und Erfahrungen in soziale und betriebliche Strukturen der Berufswelt.
Dauer
Die Gesamtdauer des Praktikums beträgt 12 Wochen.
Inhalt
Das Zugangspraktikum soll in der Regel eine fachbezogene Grundausbildung in folgenden Bereichen umfassen:
Inhalt | Umfang in Wochen |
---|---|
Grundausbildung in der Metall- und/oder Kunststoffverarbeitung | 3 bis 5 |
Spanende Fertigung mit Werkzeugmaschinen | 2 bis 3 |
Urformen, Umformen (Gießen, Schmieden usw.) | max. 3 |
Füge- und Trennverfahren, Beschichten, Wärmebehandlung (Schweißen, Löten, Galvanik, Härten usw.) | max. 3 |
Qualitätssicherung (Eingangs- und Fertigungskontrolle, Material-prüfung, Prozessoptimierung) | max. 3 |
Montage | max. 3 |
Summe | 12 |
Nachweis
Die praktische Ausbildung wird durch eine Bescheinigung Vorpraktikum Maschinenbau der Ausbildungsstelle und einen schriftlichen Bericht der/des Bewerberin/Bewerbers nachgewiesen, in dem die jeweils typischen Verfahren, Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel der einzelnen Ausbildungsabschnitte zu beschreiben sind. Der Bericht muss in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden und mindestens eine DIN-A4-Seite Maschinenschrift einschließlich Skizzen pro Woche umfassen. Anhand der Berichte soll erkennbar werden, welche Tätigkeiten selbst ausgeführt wurden.
Fristen
Studierende, die glaubhaft machen, dass bis zum Beginn der Veranstaltungen des ersten Studiensemesters 6 Wochen der praktischen Ausbildung abgeschlossen sein werden, können unter der Bedingung immatrikuliert werden, dass der Nachweis über die 6-wöchige Ausbildung bis zum Ende des ersten Studiensemesters erfolgt. Der Gesamtumfang des Zugangspraktikums muss bis zum Ende des dritten Studiensemesters nachgewiesen werden. Werden die genannten Fristen überschritten, erfolgt die Exmatrikulation mit Ablauf des ersten bzw. des dritten Semesters.
Anrechnung von Ausbildungen und Ausbildungszeiten
Eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung und praktische Ausbildungszeiten im Rahmen der schulischen Ausbildung können ganz oder teilweise auf die praktische Ausbildung angerechnet werden.
Alle Metallberufe entsprechend der aktuellen Liste der Bundesagentur für Arbeit oder des Bundesinstituts für Berufsbildung werden in vollem Umfang als praktische Ausbildung in den Studiengängen Maschinenbau und Maschinenbau-Informatik anerkannt. Bundesagentur für Arbeit: Berufsfeld Metall, Maschinenbau; Bundesinstituts für Berufsbildung
Folgende Ausbildungen werden pauschal mit 8 Wochen anerkannt:
- Die Berufe der Elektro- und Nachrichtentechnik
- Fachkraft für Abwassertechnik / Wasserversorgungstechnik
- Tischler / Holzbearbeitungsmechaniker
Zusätzlich werden weitere Wochen Vorpraktikum in folgenden Bereichen gefordert:
- Mindestens 2 Wochen Grundausbildung in der Metall- und/oder Kunststoffverarbeitung sowie Urformen, Umformen, Fügen, Wärmebehandlung usw.
- Mindestens 2 Wochen spanende Fertigung mit Werkzeugmaschinen
Erfolgte die Ausbildung in anderen Berufsfeldern, können fachbezogene Anteile durch den/die Studiendekan/in anerkannt werden.
Kontakt
Für die Anerkennung des Zugangspraktikums ist Prof. Dr.-Ing. Markus Lindner zuständig.