Teilzeitstudium

Die rechtlichen Grundlagen entnehmen Sie den Prüfungsordnungen.
• Das Studium oder eine Studienphase kann auf Antrag in Teilzeit absolviert werden (Teilzeitstudium).
• Ein Teilzeitstudium muss jeweils für zwei aufeinander folgende Semester beantragt und durchgeführt werden.
• Zwei Teilzeitsemester werden als ein Fachsemester gerechnet
• Empfehlung 15 LP je Teilzeitsemester zum Einhalten der Regelstudienzeit
• Antrag bis spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn des ersten Teilzeitsemesters einreichen
• während der Bearbeitung der Bachelorarbeit/Masterarbeit ist ein Studium in Teilzeit ausgeschlossen
• ein Studium in Teilzeit ist nicht als Parallelstudium möglich
• auch im Teilzeitstudium müssen die vollständigen Studiengebühren entrichtet werden. Mögliche Ausnahmeregelungen finden Sie auf den Seiten des Immatrikulations- und Prüfungsamts
• die Regelstudienzeit eines Teilzeitstudiums beträgt die doppelte Anzahl der Semester als im Standard Studiengang.
• durch das halbierte Ansteigen der Anzahl der Fachsemester werden Langzeitstudiengebühren später fällig als in dem regulären Studiengang.