Bewerber mit ausländischen Schulabschlüssen
Willkommen an der Jade Hochschule in Oldenburg! Die Abschlüsse, die Sie hier erwerben können, werden weltweit anerkannt. Untenstehend finden Sie die Anforderungen, für Bachelor- und Masterstudiengang, um sich einzuschreiben. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das International Office.
Bachelor
Wenn Sie Interesse an einem Bachelor Studium an der Jade Hochschule Oldenburg haben, müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:
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Falls Sie eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben dann folgen Sie dem nationalen Zulassungsverfahren.
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Alternativ müssen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung, eines anderen Staates haben, welche in Deutschland anerkannt wird. Wenn Sie unsicher sind, ob ihre Qualifikationen in Deutschland akzeptiert werden, können sie mit Hilfe der Website Uni Assist weitere Informationen finden. Ihre Bewerbung muss dann auch über „Uni Assist“ eingereicht werden.
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Wenn Sie, in Deutschland, eine 3-jährige Berufsausbildung abgeschlossen haben und in Ihrem Beruf 3 Jahre lang gearbeitet haben, sind Sie auch dafür qualifiziert, an der Jade Hochschule, zu studieren. In der folgenden Liste, mit Links, können Sie eine Liste mit Berufen finden, die bei uns akzeptiert werden.
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Ein Sprachniveau "TestDaF 4" (4x4) oder DSH 2 (äquivalent zu Niveau C 1 CEFR) ist erforderlich.
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Zudem ist es verpflichtend ein 12-wöchiges Praktikum, im Bauhauptgewerbe, zu absolvieren, wovon mindestens 6 Wochen vor Studienbeginn abgeleistet sein müssen.
Master
Wenn Sie Interesse an einem Master Studium an der Jade Hochschule Oldenburg haben, müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:
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Studierende müssen einen Bachelorabschluss in Architektur haben. (Weiter Details finden Sie in der Zugangsordnung.)
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Wenn der Abschluss nicht an einer deutschen Universität erworben wurde, dann müssen Sie Ihre Bewerbung durch Uni Assist schicken.
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Ein Sprachniveau "TestDaF 4" (4x4) oder DSH 2 (äquivalent zu Niveau C 1 CEFR) ist erforderlich. Das Sprachniveau kann auch durch folgende äquivalente Sprachprüfungen nachgewiesen werden: DSD II, Feststellungsprüfung (FSP) des Studienkollegs, Goethe-Zertifikat C1, telc C1 Hochschule; ÖSD C1 (weitere Prüfungen nur nach Einzelfallprüfung).
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Studierende können durch einschlägige praktische Tätigkeit ab 3 Monate ihre Abschluss- bzw. Durchschnittsnote verbessern. Für diese praktische Tätigkeit ist eine detaillierte Bescheinigung der ausgeführten Tätigkeiten nötig.