Outgoings
Der Fachbereich Architektur bietet Ihnen die Möglichkeit, ein, oder auch zwei Auslandssemester in Ihr Studium zu integrieren. Sie können an einer unserer Partnerhochschulen studieren oder alternativ selbst einen Studienort recherchieren (als „free-mover“). Das Auslandssemester bietet Ihnen die Möglichkeit, den Fachbereich Architektur und Ihr Studium aus den vielseitigen Perspektiven zu betrachten, Ihre Sprachkompetenzen zu verbessern oder neue Sprachen zu erlernen. Das Auslandssemester bietet Ihnen eine einzigartige Möglichkeit, vielen interessanten Menschen zu begegnen, deren Lebenswelten kennenlernen und Kontakte für Ihr ganzes Leben und Ihren beruflichen Werdegang zu knüpfen.
Möchten Sie für ein Semester oder ein Jahr an einer unserer Partnerhochschulen studieren?
Hier können Sie eine Auflistung der Partnerhochschulen finden.
Welche Schritte müssen Sie auf dem Weg zu einer unseren Partnerhochschulen gehen?
Wir haben zahlreiche Kooperationsverträge in- und außerhalb Europas. Die notwendigen Schritten auf dem Weg zu Ihrem Auslandssemester können Sie der folgenden Checkliste entnehmen.
- Entscheidung für die Hochschule.
- Bewerbung bei der International Office für das Erasmus+ Programm.
- Belegen eines Sprachkurses.
- Bewerbung bei der Hochschule.
- Erstellen eines Learning Agreements.
Eine Auflistung der Partnerhochschulen und weitere Informationen zu einem Auslandaufenthalt finden Sie auf unsere Website.
Möchten Sie mehr über Ihren Auslandaufenthalt erfahren oder über die Erfahrungen anderer Studierende lesen?
Weitere Informationen zu einem Auslandaufenthalt finden Sie auf unsere Website. Erfahrungsberichte von verschiedenen Universitäten geben Ihnen einen ersten Eindruck von Auslandaufenthalten.
Wann ist der beste Zeitpunkt für ein Auslandsemester?
Im Bachelor-Studiengang Architektur und Urban Design wird als Mobilitätsfenster das fünfte Semester empfohlen. Je nach Ihrem individuellen Studienplan kann das Auslandssemester mit bis zu 30 Leistungspunkten (LCP/ECTS) anerkannt werden.
Im Master-Studiengang Urban Design wird ein Auslandsaufenthalt im zweiten oder dritten Semester empfohlen. Je nach Ihrem individuellen Studienplan kann das Auslandssemester mit bis zu 30 Leistungspunkten (LCP/ECTS) anerkannt werden.
Im Master-Studiengang Architektur ist im dritten Semester ein Modul „Internationales Studium“ mit 20 Leistungspunkten (LCP/ECTS) integriert, welches alternativ zum „Individuellen Entwurfsprojekt“ belegt werden kann. Die im Ausland erworbenen Leistungspunkte (LCP/ECTS) können dann voll anerkannt werden. Zusätzlich können Sie Leistungspunkte im Wahlpflichtbereich erwerben. Wenn an unseren Partnerhochschulen nur ein 5-jähriger Architekturstudiengang angeboten wird, können Sie dort die Module aus den beiden letzten Studienjahren belegen.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen?
Für Ihr Auslandssemester gibt es verschiedene Wege eine Förderung zu erhalten. Wenn Sie an einer Partnerhochschule in der EU studieren wollen, wird Ihnen das ERASMUS Programm empfohlen.
Interessieren Sie sich für das Erasmus Stipendium?
Sie können sich beim International Office um ein Stipendium bewerben. Die Bewerbungsfristen für einen Austausch über das Erasmus+ Programm sind der 1.03 für das Wintersemester und der 31.08 für das Sommersemester. Es muss bis zu den Bewerbungsfristen eine Nominierung aus dem International Office erfolgen, wenn Sie ein Austauschsemester anstreben. Die Höhe der Fördermittel passt sich den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes an.
Interessieren Sie sich für ein anderes Stipendium oder Auslands BAföG?
Wenn Sie außerhalb der EU oder an einer Hochschule in der EU, die keine Partnerhochschule ist, studieren wollen, können Sie sich für das PROMOS-Stipendium bewerben. Voraussetzungen für die Bewerbungen sind u.a. ein Gutachten einer Professorin oder eines Professors, eine Notenübersicht und der Nachweis von Sprachkenntnissen. Die Jade Hochschule und die Universität Oldenburg bieteen für die Vorbereitung auf ein Auslandsaufenthalt diverse Sprachkurse an.
Alternativ können Sie eine Förderung über das staatliche BAföG beantragen. Grundsätzlich ist die Auslandsförderung über das BAföG identisch der Inlandsförderung über das BAföG. Zusätzlich können u.a. Zuschläge für An- und Abreise sowie eine Auslandskrankenversicherung bewilligt werden. Die staatliche Förderung setzt die Mindestdauer eines Auslandstudiums von sechs Monaten voraus, die Höchstdauer der Förderung richtet sich nach der Regelstudienzeit Ihres Studiengangs.
Ist eine alternative Auslandsförderung möglich?
Möglicherweise wird auch direkt im Ausland eine Förderung angeboten. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich direkt bei der betreffenden Hochschule. Nützliche Links zu den Förderungsmöglichkeiten:
- Deutscher Akademischer Austauschdient www.daad.de; www.eu.daad.de
- Akademischer Auslandämter der Hochschulen www.hochschulkompass.de unter „Studium“
- Bundesministerium für Bildung und Forschung www.bafög.de
Für weitere Fragen nutzen Sie bitte auch die Beratung des International Office.
Welche weiteren wichtigen Voraussetzungen sollten Sie beachten?
Für viele unser Partnerhochschulen ist es keine Voraussetzung, Sprachkenntnisse der Landessprache zu haben. Ausreichende Englischkenntnisse werden jdeoch i.d.R vorausgesetzt. Grundkenntnisse der Landessprache vereinfachen selbstverständlich Ihr Leben im Ausland. Bitte prüfen Sie die Anforderungen an der von Ihnen gewählten Hochschule. Viele Universitäten im Ausland bieten auch Vorlesungen und Projekte in englischer Spache an. Berücksichtigen Sie bitte, dass die Landessprache oft die reguläre Vorlesungssprache ist. Deswegen bietet es sich an, ausreichende Grundkenntnisse der Landessprache vorab zu erwerben.
Sie haben vielseitige Möglichkeiten, die Grundkenntnisse einer Landessprache in Sprachkursen, die von der Jade Hochschule sowie von der Universität Oldenburg, angeboten werden, zu erwerben. Sprachkurse können Ihnen mit bis zu 2 CP als Wahlpflichtkurs engerechnet werden.
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie weitere Beratung?
Für detailliertere Rückfragen zur Fächerbelegung können Sie sich an Almut Wolff wenden. Sie wird mit Ihnen ein individuelles Studienprogramm in einem Learning Agreement festhalten, sodass die Anerkennung der Kurse sichergestellt werden kann.
Für alle andere Fragen zum Bewerbungsprozess und Stipendien (Erasmus/ PROMOS), wenden Sie sich bitte an das International Office.