Unfallmeldung

Studierende, Beamtenwesen, Tarifbeschäftigte, Gastwissenschaftler_innen

Was ist geschehen?

Arbeitsunfall mit bis zu drei Ausfalltagen (Bagatellunfall)

Als Bagatellunfälle werden Unfälle ohne Arztbesuch, bzw. mit einem Ausfall von drei Tagen oder weniger bezeichnet. Es ist nicht mit einer Arbeitsunfähigkeit oder Beschädigung/Verlust eines Hilfsmittels (Brille, Hörgeräte, Insulinpumpe etc. (§ 31 SGB VII, Abs. 1 „Hilfsmittel“)) zu rechnen. „Unfälle ohne Arztbesuch“ müssen mit dem Formular „Verbandbuch – persönliche Unfallmeldung“ dokumentiert werden.

Bagatellunfälle (z. B. kleine Schnittverletzungen o. ä.) können möglicherweise schwere Erkrankungen (wie z. B. eine Blutvergiftung) nach sich ziehen. Bei Wiedererkrankungen aufgrund eines Arbeitsunfalls muss generell der Durchgangsarzt aufgesucht und eine Unfallanzeige erstellt werden.
 

Studierende Beamtinnen/Beamte Tarifbeschäftigte, Gastwissenschaftler_innen

Unfall ohne Arztbesuch (Bagatellunfall)

Arbeitsunfall mit mehr als drei Tagen Ausfall oder beschädigtes Hilfsmittel

Es handelt sich um einen Arbeitsunfall, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden und der zu einer Arbeitsunfähigkeit oder Beschädigung/Verlust eines Hilfsmittels (Brille, Hörgeräte, Insulinpumpe etc. (§ 31 SGB VII Abs. 1 „Hilfsmittel“)) führt.

Studierende Beamtinnen/Beamte Tarifbeschäftigte, Gastwissenschaftler_innen

Zusätzlich bei einem Wegeunfall auszufüllen

Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte/Versicherte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden,

  • um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen.
  • bei Fahrgemeinschaften.
  • bei Umleitungen.
  • weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller und sicherer erreicht werden kann.
Studierende Beamtinnen/Beamte Tarifbeschäftigte, Gastwissenschaftler_innen

Bei einem mit dem Wegeunfall verbundenen Arbeitsausfall oder Nicht-Teilnahme an Lehrveranstaltungen ist zusätzlich eine Unfallanzeige (siehe oben) zu stellen.

Zusätzlich bei einem Hochschulsportunfall auszufüllen

Studierende Beamtinnen/Beamte Tarifbeschäftigte, Gastwissenschaftler_innen
Der Fragebogen ist bei Hochschulsportunfällen von verbeamteten Personen nicht auszufüllen.

Zuständige Unfallversicherung

Studierende, Tarifbeschäftigte und Gastwissenschaftler_innen der Jade Hochschule sind gesetzlich unfallversichert durch die

Landesunfallkasse Niedersachsen
Am Mittelfelde 169
30519 Hannover
Telefon (0511) 87 07-0
https://www.lukn.de/