Bewerbung
Bewerbungen mit Berufsabschlüssen aus Deutschland
Falls Sie Ihre Berufsausbildung in Deutschland absolviert haben, erfolgt die Bewerbung über unseren eCampus. Bewerbungen zum Wintersemester sind zwischen dem 01. Juni bis zum 15. September und zum Sommersemester (nur für definierte Weiterbildungen, siehe unten) zwischen dem 01. Dezember bis zum 15. März möglich. Den Ablauf des Bewerbungsverfahrens können Sie sich hier ansehen.
Bewerbungen mit Berufsabschlüssen aus dem Ausland
Falls Sie Ihre Berufsausbildung im Ausland absolviert haben, erfolgt die Bewerbung über uni-assist. Bewerbungen zum Wintersemester sind dann zwischen dem 01. April bis zum 15. August und zum Sommersemester (nur für definierte Weiterbildungen, siehe unten) zwischen dem 01. Oktober bis zum 15. Februar möglich. Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess erhalten Sie auf der Seite des International Office.
Anrechnung von außerhalb der Hochschule erworbenen Kompetenzen
Aufgrund Ihrer abgeschlossenen dreijährigen Ausbildung in einem Pflegefachberuf werden Ihnen 60 LP pauschal auf das Studium angerechnet. Die Module 1 bis 6 (nähere Informationen siehe Modulhandbuch) müssen dann nicht mehr besucht werden. Sie studieren somit drei Jahre (120 LP) und starten direkt im 3. Semester. Zu den Pflegefachberufen gehören eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung in der
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Altenpflege,
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Gesundheits- und Krankenpflege (bzw. Krankenpflege),
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Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (bzw. Kinderkrankenpflege) oder
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als Pflegefachfrau/-mann.
Neben der Ausbildung können zusätzlich weitere außerhochschulische Kompetenzen pauschal auf das Studium angerechnet werden. Folgende (Fach-)Weiterbildungen werden derzeit pauschal von uns mit 20 LP angerechnet: Abschluss
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als Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege,
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in der Notfallpflege oder
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als Fachkraft für onkologische Pflege im Hanse Institut Oldenburg.
Durch die pauschale Anrechnung können Sie Ihr Studium um ein weiteres Semester verkürzen und Sie starten erst im Sommersemester. Die Module 8, 9 und 17 (nähere Informationen siehe Modulhandbuch) müssen dann nicht mehr besucht werden. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall das Modul 7 „Wissenschaftliches Arbeiten“ im 5. Semester belegt werden muss. Den Antrag auf ein pauschales Anrechnungsverfahren finden Sie hier. Falls Sie in einer anderen Einrichtung eine der genannten oder eine andere (Fach-)Weiterbildung absolviert haben, prüfen wir gerne individuell eine mögliche Anrechnung. Den Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (individuelle Anrechnung) finden Sie hier.