JadeFem-Stipendium FAQ
Was ist der Zweck des JadeFem-Stipendiums?
Das JadeFem-Stipendium dient der Förderung begabter Student_innen (w/d), die in ihrem Studium und Beruf hervorragende Leistungen erbringen oder erwarten lassen.
Nach welchen Auswahlkriterien wird die Bewilligung des Stipendiums entschieden?
Die Bewilligung des JadeFem-Stipendiums wird anhand der folgenden Auswahlkriterien entschieden:
- Für Studienanfänger_innen: Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, insbesondere relevante Einzelnoten für das Studienfach. Alternativ wird eine besondere Qualifikation berücksichtigt, die zum Studium an der Jade Hochschule berechtigt.
- Für immatrikulierte Student_innen: Bisher erbrachte Studienleistungen (aktuelle Notenübersicht). Für Masterstudent_innen wird zusätzlich die Abschlussnote des vorangegangenen Studiums berücksichtigt.
- Weitere Bewertungskriterien:
- Besondere Erfolge, Auszeichnungen, Preise sowie Berufserfahrung oder Praktika
- Engagement in gesellschaftlichen, sozialen, hochschulpolitischen oder politischen Bereichen sowie in Religionsgemeinschaften, Verbänden oder Vereinen
- Besondere soziale, persönliche oder familiäre Umstände, wie z. B. Krankheiten, Behinderungen, Betreuung von Kindern (insbesondere bei Alleinerziehenden), Pflege von Angehörigen, studienbegleitende Erwerbstätigkeit, soziale Herkunft oder Migrationshintergrund.
Die Auswahl erfolgt auf Basis dieser Kriterien, und eine Rangfolge wird für den Fall erstellt, dass freie Fördermittel verfügbar werden. Ein Rechtsanspruch auf das Stipendium besteht nicht.
Wird das Stipendium auch während der vorlesungsfreien Zeit, während eines Auslandsaufenthalts oder während einer Beurlaubung vom Studium gezahlt?
Das Stipendium wird auch während der vorlesungsfreien Zeit gezahlt. Ebenso wird es während eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, für den ein Learning Agreement geschlossen wurde, weitergezahlt.
Während einer Beurlaubung ohne Learning Agreement wird das Stipendium nicht gezahlt.
Was passiert, wenn ich während des Förderzeitraums das Studium beende oder abbreche (exmatrikuliert werde)?
Das Stipendium endet mit dem Semester, in dem die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde, das Studium abgebrochen oder die Immatrikulation aufgehoben wurde.
Kann das Stipendium widerrufen werden?
Ja, das Stipendium kann widerrufen werden, wenn der_die Stipendiat_in den Mitwirkungspflichten nicht nachkommt wird, eine zusätzliche Förderung erhält oder die Eignungs- und Leistungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Ein rückwirkender Widerruf ist insbesondere im Fall einer Doppelförderung möglich.
Was sind meine Mitwirkungspflichten während des Förderzeitraums?
Stipendiat_innen sind verpflichtet, alle relevanten Änderungen in ihren Verhältnissen, die für das Stipendium wichtig sind, unverzüglich mitzuteilen. Dazu gehört auch, dass sie der Hochschule die notwendigen Daten zur Erfüllung ihrer Auskunftspflicht bereitstellen.
Zudem müssen Stipendiat_innen die im Bewilligungsbescheid geforderten Unterlagen zu Beginn des zweiten Semesters des Förderzeitraums einreichen.
Kann ich mich mehrmals für das Stipendium bewerben?
Ja, eine mehrfache Förderung durch das JadeFem-Stipendium ist möglich. Hierfür muss das Bewerbungsverfahren für jeden Förderzeitraum regulär durchlaufen werden.
Gibt es auch Veranstaltungen für Stipendiat_innen?
Es sollen Veranstaltungen zur Vernetzung der Stipendiat_innen untereinander organisiert werden, die durch Workshops o.ä. ergänzt werden können. Aktuell befindet sich das Stipendium in einer Testphase und das Begleitprogramm im Aufbau.