Anerkennung

An der Jade Hochschule können Sie sich bereits erworbene Kompetenzen aus anderen Hochschulen für Ihr aktuelles Studium anerkennen lassen. Damit die erbachten Leistungen angemessen gewürdigt werden, bieten wir Ihnen ein Verfahren zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen an. Dies ermöglicht eine Verkürzung der Studiendauer und hilft, Doppelungen im Studienverlauf zu vermeiden.

Ablaufplan

So geht's

  1. Voraussetzung für die Anerkennung ist die bereits erfolgte Immatrikulation.
  2. Je nach Fachbereich kann ein Beratungsgespräch mit den Studiengangsbeauftragten erforderlich sein. Hierzu gibt der Fachbereich gerne Auskunft.
  3. Im folgenden Schritt stellen Sie den Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen. Die Anträge finden Sie unter Formulare des Prüfungsamtes. Bitte beachten Sie, dass für die Fachbereiche Architektur und Seefahrt und Logistik separate Anträge hinterlegt sind.
  4. Bitte listen Sie im Antrag detailliert auf, welche erbrachten Leistungen Sie sich für welche der angebotenen Studien- bzw. Prüfungsleistungen aus Ihrem Studiengang anerkennen lassen möchten.
  5. Zum Antrag werden folgende Nachweise benötigt:
    • Leistungsübersicht (der Leistungsnachweis der Hochschule, an der diese Leistung erbracht wurde)
    • Modulhandbuch (Angaben zu Semesterwochenstunden und Vorlesungsinhalten)
    • ggf. Zeugnisse/Urkunden
  6. Der Antrag mit den entsprechenden Nachweisen ist beim Immatrikulations- und Prüfungsamt einzureichen.
  7. Die Prüfungskommission entscheidet in der Regel binnen vier Wochen über den Antrag. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid vom Prüfungsamt.

Wichtige Hinweise

Zeitpunkt der Anerkennung

Alle Prüfungs- und Studienleistungen müssen anerkannt sein, bevor die jeweilige Prüfung angetreten wird. Nach erfolgreicher Anerkennung ist eine erneute Teilnahme an der Prüfung nicht gestattet. Eine Verbesserung des Ergebnisses ist somit ausgeschlossen. Allen Studierenden wird daher empfohlen, den Anerkennungsprozess sofort zu Semesterbeginn einzuleiten.

Bei Rückfragen steht Ihnen das Immatrikulations- und Prüfungsamt gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner_innen

Sofern eine fachliche Beratung erfoderlich ist, finden Sie hier die Ansprechpartner_innen für die jeweiligen Studiengänge bzw. Fachbereiche.

Zu weiteren Fragen steht Ihnen das Immatrikulations- und Prüfungsamt gerne zur Verfügung.

FAQ

Was versteht man unter der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen? 

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bedeutet, dass Leistungen, die Sie bereits an anderen Hochschulen erworben haben, auf Ihr aktuelles Studium an der Jade Hochschule anerkannt werden können. Dies ermöglicht eine Verkürzung der Studiendauer und hilft, Doppelungen im Studienverlauf zu vermeiden.

Wie kann ich meine bisherigen Leistungen anerkennen lassen? 

Siehe Ablaufplan.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag auf Anerkennung? 

  • Leistungsübersicht mit Unterschrift und Siegel bzw. Stempel der Hochschule (der Leistungsnachweis von der Hochschule, an der diese Leistung erbracht wurde)
  • Modulhandbuch (Angaben zu Semesterwochenstunden und Vorlesungsinhalten)
  • ggf. Zeugnisse/Urkunden

Gibt es Fristen für die Beantragung der Anerkennung? 

Es wird empfohlen, die Anerkennung zu Beginn Ihres Studiums an der Jade Hochschule zu beantragen.

Können alle Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden? 

Es hängt davon ab, ob die Gleichwertigkeit der erbrachten Leistungen mit den Anforderungen Ihres aktuellen Studiengangs anerkannt wird. Daher kann nicht jede Leistung automatisch anerkannt werden. Die Entscheidungen werden individuell von der Prüfungskommission geprüft.

Wer entscheidet über meinen Antrag auf Anerkennung? 

Die Prüfungskommission entscheidet in der Regel binnen vier Wochen über den Antrag.

Darf ich eine Prüfung wiederholen, um meine Note zu verbessern, wenn die Leistung bereits anerkannt wurde? 

Nach erfolgreicher Anerkennung ist eine erneute Teilnahme an der Prüfung nicht gestattet. Eine Verbesserung des Ergebnisses ist somit ausgeschlossen.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe oder Unterstützung benötige? 

Unterstützung finden Sie beim Immatrikulations- und Prüfungsamt. Zudem können Sie sich auch an die Ansprechpartner_innen wenden.

Wirkt sich die Anerkennung auf meine Studiendauer aus?

Durch die Anerkennung von Leistungen können Sie unter Umständen Ihre Regelstudienzeit verkürzen, da Sie entsprechende Module nicht erneut absolvieren müssen.

Wo muss ich den Antrag einreichen?

Den Antrag mit den entsprechenden Nachweisen reichen Sie bitte beim Immatrikulations- und Prüfungsamt ein. Hier finden Sie die Kontaktdaten.

Wo finde ich den Antrag zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen?

Den Antrag finden Sie bei den Formulare des Prüfungsamtes.

Bitte beachten Sie, dass für die Fachbereiche Architektur und Seefahrt und Logistik separate Anträge hinterlegt sind.