Studium mit ERASMUS+

Ein oder zwei Semester an einer unserer Partnerhochschulen innerhalb der EU zu studieren ist unkompliziert. Welche Möglichkeiten Sie dafür im Rahmen des Erasmusprogramms haben und welche Formalitäten zu erfüllen sind, erfahren Sie im Folgenden.

Wohin kann die Reise gehen?

Im Rahmen von Erasmus+ können Sie an einer unserer Partnerhochschulen innerhalb Europas studieren.

Wie kann der Aufenthalt finanziert werden?

Die ERASMUS-Förderung für Studienaufenthalte beträgt monatlich zwischen 490,- und 600,- € (abhängig vom Zielland) für mindestens 2 bis maximal 12 Monate in jeden Studienabschnitt (Bachelor, Master, Doktoranden), dazu können noch weitere Zuschüsse für Studierende mit besonderen Voraussetzungen kommen. Mehr Informationen finden Sie auf der EU-Seite des DAAD: ERASMUS Studium

Das AuslandsBAföG hat andere Bemessungsgrundlagen als das InlandsBAföG, daher lohnt es sich für fast alle Studierenden, wenigstens einen Antrag zu stellen, um möglicherweise eine Förderung oder einen Reisekostenzuschuss zu beziehen.

Wenn Sie eine Erasmusförderung erhalten, dann können Sie im Regelfall keine weiteren Stipendien erhalten. Der Bezug von AuslandsBAföG ist trotzdem möglich.

Wann muss was passieren?

Sie sollten möglichst frühzeitig (ca. ein Jahr vor dem Auslandsaufenthalt) damit beginnen, Informationen über das Zielland, gewünschte Partnerhochschule und das Verfahren in Ihrem Fachbereich bzw. Studiengang zu sammeln. Im Rahmen einer Beratung im International Office erhalten Sie Informationen zur Vorbereitung auf Ihren Auslandsaufenthalt sowie über das Bewerbungsverfahren. Bewerbungen für Sommersemester reichen Sie bitte bis zum 31. August ein und Bewerbungen für Wintersemester zum 28. Februar.
Wenn Sie sich erst spät für einen Auslandsaufenthalt interessieren, scheuen Sie nicht, danach zu fragen: Restplätze können oftmals noch kurzfristig vergeben werden.

Wie bewerbe ich mich?

1. Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen im International Office per E-Mail oder über moodle ein.

  • Kurzes Motivationsschreiben (in Briefform) auf Deutsch und der Lehrsprache an der Gasthochschule
  • Tabellarischer Lebenslauf (mit Foto) auf Deutsch und der Lehrsprache an der Gasthochschule
  • Aktuelle Immatikulationsbescheinigung
  • Aktueller Notenspiegel
  • Kopie des Personalausweises/Reisepasses

2. Das International Office nominiert Sie an der Partnerhochschule

3. Je nach Modalitäten an der Partnerhochschule ist eine zusätzliche Bewerbung an der Gasthochschule notwendig. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der Partnerhochschule und achten Sie auf Fristen! Bitte besprechen Sie das Procedere mit Ihrer Beraterin im International Office!

Wie bereite mich auf die andere Kultur vor?

Vor der Abreise findet ein Interkulturelles Training für alle Outgoings statt. Sie werden rechtzeitig vom International Office über den Termin informiert. Anhand kulturspezifischer Fallstudien aus dem Hochschul- und Arbeitsalltag vermitteln wir Ihnen:

  • Grundkenntnisse zu Interkulturalität und Kultur
  • Kulturspezifisches Wissen zur Region Ihres Gastlandes
  • Charakteristika des Kulturschocks
  • Einschätzung Ihrer interkulturellen Kompetenz

Bitte informieren Sie sich über die Bedingungen für das Zertifikat Interkulturelle Kompetenz. Hier kann das Auslandsstudium maßgeblich angerechnet werden.

Was muss ich im Vorfeld organisieren?

Parallel zum Bewerbungsprozess überlegen Sie sich, welche Kurse Sie im Ausland belegen möchten. Diese Kurse werden im Learning Agreement festgehalten. Über die Auswahl der Kurse müssen Sie sich mit Ihrem Ansprechpartner im Studiengang bzw. Fachbereich abstimmen und es dort unterschreiben lassen.

Das Grant Agreement als Vertrag über das Stipendium erhalten Sie nach Erhalt aller Unterlagen vom International Office und muss hier im Original unterschrieben vorgelegt werden.

Die EU führt einen onlinebasierten Sprachtest (OLS) über die Kenntnisse der Lehrsprache durch. Die Zugangsdaten für Ihren persönlichen Test erhalten Sie automatisch, den Test können Sie dann bis einige Wochen vor Ihrer Abreise machen. Die Teilnahme ist verpflichtend.

Wenn Sie einen freiwilligen Auslandsaufenthalt planen und nicht vorhaben, am Ende des Semesters auch an der Jade Hochschule an Prüfungen teilzunehmen, dann können Sie sich mit dem Immatrikulationsamt in Verbindung setzen und ein Urlaubssemester beantragen.   

Unabhängig von einem Urlaubssemester können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für das Semesterticket erstatten lassen. Dazu wenden Sie sich bitte an den AStA an ihrem Studienort.

Vor Ihrer Abreise sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse klären, welche Leistungen im Krankheitsfall übernommen werden und wie die Prozesse sind. Eventuell lohnt es sich auch, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Darüber hinaus machen Sie sich bitte Gedanken darüber, wie Sie mit Ihrer Wohnung, Ihrem Handyvertrag und dergleichen verfahren möchten.

Was muss ich während des Aufenthaltes organisieren?

Sollte es an der Partnerhochschule noch zu Änderungen an Ihrem Learning Agreement kommen, müssen Sie diese unbedingt in Ihrem Fachbereich kommunizieren und ggf. genehmigen lassen. Darüber hinaus kontaktieren Sie das International Office gerne bei Problemen oder wenn es wichtige Neuigkeiten gibt.

Welche Leistungen muss ich im Ausland erbringen?

Sie sind verpflichtet, die im Learning Agreement vereinbarten Kurse nach besten Möglichkeiten und gegebener Anstrengung zu bestehen. Sollten die geplanten Ziele nicht erreicht werden, muss auf Nachfrage eine stichhaltige Erklärung abgegeben werden (z.B. Kankheit, Überschneidungen).

Was muss ich tun, wenn ich zurück an der Jade Hochschule bin?

Bitte reichen Sie folgende Dokumente nach Ihrer Rückkehr per E-Mail im International Office ein:

  • Confirmation Of Stay (Bestätigung über den genauen Aufenthaltszeitraum)
  • Transcript Of Records (Übersicht über die erbrachten Leistungen) oder Learning Agreement after the mobility
  • Ausführlicher persönlicher Erfahrungsbericht für das International Office (3-5 Seiten, gern mit einigen Fotos)
  • European Online Survey (Online Fragebogen der EU zu Erasmus+), Aufforderung per E-Mail.

Die Anerkennung vorab vereinbarter Kurse muss im Fachbereich beantragt und vom Immatrikulationsamt umgesetzt werden. Die Aufnahme der im Ausland erworbenen Credit points in Ihr Diploma Supplement beantragen Sie beim Prüfungsamt.

Ich habe eine chronische Erkrankung bzw. eine Behinderung, gibt es eine Sonderförderung?

Ja, für Studierende mit chronischer Erkrankung oder Behinderung gibt es besondere Hilfen im Rahmen des Programms Erasmus+ über die wir Sie gerne im persönlichen Gespräch informieren. Weitere Informationen bekommen Sie auch vom Studentenwerk Oldenburg und vom DAAD.

Ich habe ein Kind, gibt es eine Sonderförderung?

Für Studierende mit Kind gibt es besondere Hilfen im Rahmen des Programms Erasmus+ über die wir Sie gerne im persönlichen Gespräch informieren. Weitere Informationen bekommen Sie auch vom Studentenwerk Oldenburg.

Wer sind die Ansprechpartner_innen in den Fachbereichen

Architektur

Almut Wolff

Bauwesen Geoinformation Gesundheitstechnologien

Abteilung Bauwesen: Heidi Wandscher

Abteilung Geoinformation: Frank Schüssler

Abteilung Technik und Gesundheit für Menschen:
Assistive Technologien: Frank Wallhoff
Hörtechnik und Audiologie: Frank Wallhoff
Public Health:  Frauke Koppelin

Ingenieurwissenschaften

Agnieszka Jozefiak-Wesolowska: weltweit
Regine Zink-Zimmerer: Frankreich und USA

Management, Information, Technologie (MIT)

Annika Holzwarth

Seefahrt und Logistik

Laurentiu Chiotoroiu: Nautik
Christian Jauernig: Internationales Logistik Management, Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft

Wirtschaft

 

Stefanie Gawe

Jutta Hausmann (ITM)

Maike Schulte (IBS)

 

Wo finde ich weitere Informationen?

Offene Fragen besprechen Sie bitte mit Ihrer Beraterin im International Office. In unseren nützlichen Links finden Sie eine Vielzahl an weiterführenden Websites zum Thema Auslandsaufenthalte.