Leitfaden: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Wenn Sie Probleme bei der Bearbeitung der Muster haben, lesen Sie gerne die von uns zusammengestellten "Datenschutzrechtlichen Grundlagen".
- Wenn diese Ihnen bei der Bearbeitung nicht weiterhelfen, beachten Sie bitte noch unten stehende Tipps oder kontaktieren Sie das Datenschutzmanagement.
Bitte beachten Sie:
- Das "Datum der letzten Änderung" muss nur angeben werden, wenn bereits einmal ein Verfahrensbeschreibung abgegeben wurde. Damit ist nicht die letzte Änderung am Dokument, sondern die letzte Änderung der Verarbeitungstätigkeit gemeint.
- Das Präsidium der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg kann nicht alleiniger Ansprechpartner für die Betroffenen sein. Daher geben Sie in den Erklärungen an, wer der Ansprechpartner/Prozesseigner ist. Das ist regelmäßig die Person, die die Leitung für das Projekt o.Ä. übernimmt, für das die Daten verarbeitet werden sollen.
- Sofern eine gemeinsame Verantwortlichkeit vorliegt, sind die Kontaktdaten des anderen Verantwortlichen anzugeben und - sofern einer bestellt wurde - auch die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragtes des anderen Verantwortlichen.
- Bei der Rechtsgrundlage sollten Sie im Falle der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben (insb. auch bei Forschung) nach Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO auch entsprechende landesrechtliche Normen nennen. Hierbei sollte stets auch § 3 NDSG angegeben werden, woraufhin sich die spezifische Rechtsgrundlage anschließen sollte. Also Beispiel: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 NDSG i.V.m. § 17 Abs. 2 NHG (Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitgliedern und Angehörigen einer niedersächsischen Hochschule).
- Die zweite Hälte des Dokuments (technische und organisatiorische Maßnahmen gemäß Art. 32 Abs. 1 DSGVO) spiegelt Ihr Datenschutzkonzept wider.