Während des Studiums

Wenn das Studium beginnt, sind Sie fachlich sehr eingebunden. Vergessen Sie jedoch nicht, sich um wichtige administrative Dinge zu kümmern. Um den Überblick zu behalten, haben wir einige Punkte für Sie zusammengestellt. Bitte kontaktieren Sie uns bei Problemen oder Fragen frühzeitig, damit wir helfen können! 

Rückmeldung

Durch die Rückmeldung zeigen Sie, dass Sie ihr Studium fortführen möchten. Um sich rückzumelden, müssen Sie jedes Semester die Semestergebühren überweisen. Die aktuelle Höhe der Gebühren können Sie auf der Seite des Immatrikulationsamts nachsehen. Die Fristen für die Rückmeldung sind:

Sommersemester (SoSe): 15.12. - 05.01.

Wintersemester   (WiSe):  15.06. - 30.06.

Es ist nicht möglich die Semestergebühren in Raten zu zahlen; legen Sie sich deshalb während des Semester möglichst schon Geld für Ihre Rückmeldung zurück. Bitte beachten Sie, dass Sie nur durch die Überweisung der Gebühr weiter studieren können. Wenn Sie die Frist verpassen, werden Sie exmatrikuliert! Dies muss unbedingt vermieden werden, denn die negativen Auswirkungen auf Krankenversicherung, Studienzeit und Aufenthaltstitel etc. sind enorm.

Prüfungen

Course and exam registration are separate from each other. Registration for the exam takes place on eCampus during a specific period (varies depending on the course). Without this separate registration, you will not be able to take the exam. So it is very important to register for the exams. If you have any difficulties, please get in touch with the contact persons of the examination office.

Studiengangswechsel

Ein Wechsel des Studiengangs ist für ausländische Studierende nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde möglich. Wenn der Studiengang nicht Ihren Vorstellungen entspricht oder Sie in eine andere Stadt wechseln möchten, sollten Sie dies so früh wie möglich tun. Nach dem dritten Semester ist ein Studiengangwechsel kaum noch möglich. Wenn Sie den Studiengang wechseln möchten, lassen Sie sich bitte vorher unbedingt von uns beraten und halten Sie Rücksprache mit der Ausländerbehörde!   

Beurlaubung

Wenn Sie in einem Semester während des Studiums nicht studieren können, ist es möglich sich für dieses Semester beurlauben zu lassen. Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester angerechnet. Wenn Sie sich beurlauben lassen, sind Sie nicht berechtigt Lehrveranstaltungen zu belegen oder Leistungsnachweise zu erbringen. Den Antrag zur Beurlaubung müssen Sie beim Immatrikulationsamt einreichen.

Eine Beurlaubung im ersten Semester ist nicht möglich, auch wenn Sie wegen verspäteter Visumsvergabe später einreisen.

Studieren mit Kind(ern)

Studieren und gleichzeitig ein Kind oder mehrere Kinder erziehen, ist eine große Herausforderung. Mutterschutz und Elternzeit sind gesetzliche Regelungen, die auch für Studierende gelten. Außerdem unterstützt die Hochschule Eltern mit verschiedenen Angeboten. Dazu berät und unterstützt Sie die Gleichstellungsstelle.  

Arbeit und Praktika

Als ausländische Studierende können Sie neben Ihrem Studium in der Regel 120 ganze oder 240 halbe Tage unselbstständig arbeiten. Eine Ausnahme besteht, wenn es sich um eine studentische Nebentätigkeit zum Beispiel an der Hochschule handelt. Für Praktika, die Teil des Studiums sind, ist keine Arbeitsgenehmigung erforderlich, auch nicht wenn sei vergütet werden. Weitere Informationen können Sie zum Beispiel auf der Internetseite des Deutschen Gewerkschaftsbundes Jugend finden.  

Praktikums- oder Jobmöglichkeiten finden Sie im Karriereportal.