27.08.2024: Beihilfe: Blankoverordnungen sind nicht beihilfeberechtigt

Seitens des Finanzministeriums sind wir darauf hingewiesen worden, dass sogenannte Blankoverordnungen nicht beihilfeberechtigt sind.

Nähere Informationen sind auf den Webseiten des Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) (niedersachsen.de) zu finden.

Wir bitten um Beachtung.

Ansprechpersonen: Dezernat 1, Abteilung 1.2 Beamtenwesen (Frau Helga Meyer/Frau Jasmin Ziani)