Betriebliches Eingliederungsmanagement
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Anfang 2014 hat die Jade Hochschule das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eingeführt. Das Eingliederungsmanagement ist ein Unterstützungsangebot bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz nach längerer Krankheit.
Wenn die Erkrankung in Zusammenhang mit der Arbeit steht oder durch die Erkrankungen Veränderungen am Arbeitsplatz notwendig werden, müssen Maßnahmen getroffen werden.
In gemeinsamen Gesprächen wird besprochen, welche Maßnahmen notwendig sind, um Ihnen bei dem Weg zurück in den Arbeitsalltag zu helfen. Die Jade Hochschule hat dafür ein Verfahren eingeführt, über das Sie auf unseren Webseiten informiert werden.
Alle wichtigen Infos finden Sie zusammengefasst in unserem BEM Flyer oder in der Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Gerne informieren wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch.
Mit kollegialen Grüßen
BGM-/BEM-Team
Ablauf des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
- Erstkontakt:
Sie bekommen von der BEM Koordinatorin eine Einladung zu einem Informationsgespräch. In diesem Gespräch informiert die BEM Koordinatorin Sie über das Verfahren und Sie können offene Fragen besprechen.
- Teilnahme:
Anschließend entscheiden Sie, ob Sie das Betriebliche Eingliederungsmanagement in Anspruch nehmen möchten. Sie können das BEM auch ohne Informationsgespräch ablehnen.
- Gespräch:
In einem vertrauensvollen Gespräch mit der BEM Koordinatorin und möglichen anderen Mitgliedern aus dem Eingliederungsteam klären Sie mögliche Unterstützungsmaßnahmen.
- Umsetzung:
Die Hilfen zum Wiedereinstieg werden im Arbeitsprozess erprobt und ggf. angepasst.
Ziele der Eingliederung
Das BEM-Verfahren soll dazu beitragen
- die Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten langfristig erhalten,
- Arbeitsunfähigkeit zu überwinden,
- Behinderungen und chronische Erkrankungen zu vermeiden,
- den Arbeitsplatz langfristig zu sichern,
unabhängig davon, ob die Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit Arbeitsbelastung steht.
Mögliche Maßnahmen
- Veränderung in der Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Änderungen der Arbeitsorganisation
- Individuelle Gestaltung der Arbeitszeiten
- Kollegiale Fallberatung
- Supervision und Coaching
- Berufliche Qualifizierung
- Prüfung alternativer Einsatzgebiete
Fallmanager_innen
Name | Bereich |
Vera Bokelmann | BEM-Koordination und Schwerbehindertenvertretung |
Petra Ducci-Eiklenborg | Leitung Dezernat 3 |
Carsten Henze | Vertreter Personalrat |
Holger Ziera | Arbeitssicherheit |
Dörte Schneider | Gleichstellungsbeauftragte |
Marita Blendermann | Koordinatorin BGM |
Nicole Gaertner | Teamleitung Personal |
Grundlage - Freiwilligkeit - Vertraulichkeit/Datenschutz
Grundlage
- §167 Abs. 2 SGB IX
- Unsere Dienstvereinbarung zum BEM aus dem Jahr 2015
Freiwilligkeit
- BEM ist für alle Beschäftigten freiwillig.
- BEM kann nur mit Zustimmung der/des Beschäftigten durchgeführt werden. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Vertraulichkeit/Datenschutz
- Alle Gespräche im Rahmen der Eingliederung sind vertraulich und die Beteiligten am BEM unterliegen der Schweigepflicht.
- Nur mit Ihrer Zustimmung dürfen Informationen weitergegeben werden.
- Die Daten kommen nicht in die Personalakte.