Ausführungsbestimmungen zur Benutzungsordnung für den Campus Wilhelmshaven

Stand: 01.02.2023

Gemäß § 32 der Benutzungsordnung für die Hochschulbibliothek der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth vom 14. Dez. 2010 hat die Bibliotheksleitung mit Wirkung vom 01.09.2017 folgende Ausführungsbestimmungen festgelegt.

II. Allgemeine Benutzungsbestimmungen

§ 3 Zulassung zur Benutzung, Beendigung des Benutzungsverhältnisses

zu (1): Grundsätzlich werden alle Hochschulmitglieder und -angehörige (vgl. NHG § 37), Einwohner_innen, Bibliotheken, Firmen und andere Institutionen der Region Weser/Ems zur Benutzung zugelassen. Darüber hinaus kann die Zulassung auf Antrag erfolgen. Von Firmen bzw. Institutionen ist der Bibliothek gegenüber eine zur Ausleihe bevollmächtigte Person zu benennen. Die Vollmacht ist bei der Ausleihe nachzuweisen.

§ 4 Speicherung von personenbezogenen Daten

zu (1) a): Für alle Hochschulmitglieder und –angehörige ist die Angabe der Hochschul-E-Mail-Adresse verbindlich.

§ 8 Kontrollen, Fundsachen, Hausrecht

zu (3) Schließfächer sind nur während des Bibliotheksbesuches zu benutzen (nicht für mehrere Tage blockieren), Schlüssel hierfür sind in der Bibliothek gegen Vorlage des Bibliotheksausweises zu entleihen; bei verspäteter Rückgabe wird eine Verzugsgebühr fällig (Verlust siehe Gebührenordnung). Für eingeschlossene Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden.

§ 10 Öffnungszeiten

zu (1): Die jeweils geltenden Öffnungszeiten werden zusätzlich auf der Website bekannt gegeben.
Für die Annahme von Gebühren und das Ausstellen von Bibliotheksausweisen können abweichende Öffnungszeiten gelten, sie werden auf der Website bekanntgegeben.

zu (2): Wird die Bibliothek aus zwingenden Gründen (akuter Personalausfall, Versammlungen, Umbaumaßnahmen, Gefährdung der allgemeinen Sicherheit, etc.) geschlossen, wird die zuständige Vizepräsidentin informiert und die Schließungszeit durch Aushang bekanntgegeben.

§ 12 Gebühren und Auslagen, Entgelte, Pfand

zu (1): Alle Benutzer_innen mit E-Mail-Adresse erhalten i. d. R. vor der 1. kostenpflichtigen Mahnung eine gebührenfreie Erinnerung. Hochschulangehörige erhalten Benachrichtigungen an ihre Hochschul-E-Mail-Adresse.

zu (1):  Studierenden anderer Hochschulen, die im Rahmen einer curricular eingebundenen Kooperation an der Jade Hochschule Vorlesungen besuchen und/oder Prüfungsleistungen ablegen, kann ein kostenloser Bibliotheksausweis ausgestellt werden, sofern diesen Studierenden keine CampusCard ausgestellt werden kann.

IV. Ausleihe

§ 19 Allgemeine Ausleihbestimmungen

zu (3): Präsenzbestände können i. d. R. über die Kurzausleihe von Mo-Fr eine Stunde vor Schließung der Bibliothek bis zum nächsten Öffnungstag 10:00 Uhr entliehen werden.

zu (5): Die Anzahl der gleichzeitig entleihbaren Werke beträgt für Studierende der Jade Hochschule sowie für externe Benutzer_innen 15 Bände. Examinand_innen des Studienortes Wilhelmshaven dürfen 20 Werke gleichzeitig entleihen. Hochschulmitglieder bzw. -angehörige des Studienortes Wilhelmshaven dürfen i. d. R. 30 Werke gleichzeitig entleihen, und Hochschulmitglieder bzw. -angehörige der Studienorte Elsfleth und Oldenburg maximal 15 Werke.

§ 21 Leihfristen, Fristverlängerungen, Rückforderungen

zu (1): Studierende und Examinand_innen im Auslands(praxis)semester können auf Antrag Bücher für die Dauer bis zu sechs Monaten erhalten, sofern es sich um mehrfach vorhandene Titel handelt. Bei Bedarf können die Bücher vor Ablauf der Frist zurück gefordert werden.

zu (2): Leihfristverlängerungen sind i. d. R. selbst über das Internet vorzunehmen. Anträge auf Leihfristverlängerung können telefonisch oder persönlich jeweils zu den Öffnungszeiten der Bibliothek erfolgen. Beim Eingang schriftlicher Verlängerungsanträge erfolgt grundsätzlich keine Rückmeldung bzw. Verlängerungsbestätigung durch die Bibliothek an die Benutzerin oder den Benutzer. Verlängerungsanträge per E-Mail können i. d. R. nicht bearbeitet werden.

zu (3): Die Anzahl der möglichen Leihfristverlängerungen ist auf 8 begrenzt. Danach muss das Werk der Hochschulbibliothek vorgelegt und kann ggf. neu entliehen werden.

§ 22-23 Handapparate, Labor- und Institutsapparate

Die Errichtung von Handapparaten, Labor- und Institutsapparaten ist nur für Bedienstete am eigenen Studienort möglich.

Labor- und Institutsapparate gelten als Bibliotheksstandorte. Die Ausleihe und Rückgabe von Medien erfolgt über die Katalogisierung.

§ 26 Mahnungen

zu (1): Mahnungen für Studierende und externe Benutzer_innen erfolgen unter Fristsetzung von 2 Wochen, für Mitarbeiter_innen, Professor_innen und sonstige Lehrende unter Fristsetzung von 4 Wochen, mit Ausnahme der 3. Mahnstufe, in der auch bei Mitarbeiter_innen, Professor_innen und sonstigen Lehrenden gemäß der Benutzungsordnung eine Fristsetzung von 2 Wochen greift.

Mahnungen für Fernleihmedien erfolgen unter Fristsetzung von jeweils 1 Woche.

zu (3): Mahnungen zur Rückgabe gelten drei Tage nach Einlieferung bei der Post oder einem anderen Zustelldienst als zugestellt.

zu (5b): Angefallene Mahngebühren gelten unabhängig von den Ersatz- bzw. Wiederbeschaffungsgebühren gemäß der geltenden Gebührenordnung für Bibliotheken des Landes und Hochschulbibliotheken.

zu (6): Bei der Kurzleihe werden Verzugsgebühren gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung für die Bibliotheken des Landes Niedersachsen erhoben.

§ 27 Vormerkungen

zu (2): Die Anzahl der möglichen Vormerkungen ist für alle Benutzer_innen auf 15 begrenzt. Ausnahme: Bei Examinand_innen liegt die Grenze bei 20. Vorgemerkte Medien werden maximal fünf Öffnungstage reserviert.

VI. Sonstige Bestimmungen

§ 31 Ausschluss von der Benutzung

zu (1): Benutzer_innen der Bibliothek können bei Nichtreagieren auf die Mahnschreiben vorübergehend oder dauernd von der Ausleihe ausgeschlossen werden. Dies kann insbesondere bei Zahlungsaufforderungen für Buchersatz in einem Gesamtwert von mehr als 25,00 € erfolgen.

 

Ergänzend gilt die 'Richtlinie gegen sexuelle Diskriminierung und Gewalt der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth' (gemäß Ziffer 7.2. der Frauenförderrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung).