Hinweise zum Zugangspraktikum Studiengänge Mechatronik und Medizintechnik

Die Studienbewerberinnen und -bewerber für die Studiengänge Mechatronik und Medizintechnik werden auch ohne Ableistung eines Zugangspraktikums immatrikuliert. Bei der Immatrikulation noch nicht nachgewiesene Zeiten sind bis zum Ende des dritten Studiensemesters nachzuweisen. Eine zeitliche und betriebliche Untergliederung ist zulässig.

Das Zugangspraktikum (Vorpraktikum) für die Studiengänge Mechatronik - Studienrichtung Mechatronik, Mechatronik - Studienrichtung Meerestechnik und Medizintechnik ist eine 12 Kalenderwochen umfassende, für den jeweiligen Studiengang einschlägige praktische Tätigkeit in einer geeigneten Institution. 

Für ein duales Studium ist kein Vorpraktikum erforderlich.

Ziele

Das Zugangspraktikum dient dem Erwerb grundlegender Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der manuellen Teilefertigung, der industriellen Produktion sowie weiterer, für den jeweils gewählten Studiengang einschlägiger, Kenntnisse. Es stärkt somit den Praxisbezug des Studiums an der Fachhochschule.

Umfang

Das Zugangspraktikum umfasst 12 Kalenderwochen. Es wird empfohlen 6 Wochen vor Studienbeginn abzuleisten. Aus betrieblichen Gründen auftretende Unterbrechungen oder Fehltage bis zu einer Kalenderwoche müssen nicht nachgeholt werden.

Inhalt

Das Zugangspraktikum muss inhaltlich dem Kriterium der fachlichen Einschlägigkeit in Bezug auf den gewählten Studiengang genügen.

Für die Studiengänge Mechatronik - Studienrichtung Mechatronik, Mechatronik - Studienrichtung Meerestechnik und Medizintechnik wird folgende Praktikumsaufteilung empfohlen:

  • 6 Wochen Grundlagen der Metall- und/oder Kunststoffbearbeitung, manuelle Bearbeitung und maschinelle Teilefertigung, Verarbeitungsverfahren,
  • 3 Wochen Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik,
  • 3 Wochen spezielle Tätigkeiten in Bereichen der allgemeinen Mechatronik, Medizintechnik oder Meerestechnik

Anerkennung

Zur Anerkennung des Zugangspraktikums reicht der Studierende die notwendigen, unten aufgeführten Unterlagen im Immatrikulationssamt der Fachhochschule ein.

Das Zugangspraktikum wird als "mit Erfolg durchgeführt" anerkannt oder als "nicht mit Erfolg durchgeführt" nicht anerkannt. Grundlage für die Bewertung ist eine von der praktikumdurchführenden Institution ausgestellte Bescheinigung hinsichtlich Zeitraum, Inhalt des Zugangspraktikums und Beurteilung des Praktikanten.

Anerkannt wird ebenfalls eine Berufsausbildung oder ein Teil von dieser, solange sie (er) dem Kriterium der fachlichen Einschlägigkeit genügt. Grundlage dazu bildet der entsprechende Gesellenbrief.

Ebenfalls anerkannt werden bereits erbrachte Praktikumsanteile für Absolventen des Technischen Gymnasiums bzw. der Fachoberschule. Grundlage dazu bildet eine von der Ausbildungsinstitution ausgestellte Bescheinigung hinsichtlich Umfang und Inhalt des fachpraktischen Unterrichts.

Darüber hinaus kann der Verantwortliche einen schriftlichen Bericht (Zugangspraktikumsbericht) zum Inhalt und Umfang des Zugangspraktikums vom Studierenden einfordern. Dieser Bericht soll eine schriftliche Gesamtdarstellung der fachlichen Tätigkeit beinhalten und den Bezug zum betrieblichen Gesamtgeschehen aufzeigen.

Zuständig

Für die Anerkennung des Zugangspraktikums ist Prof. Dr.-Ing. Markus Lindner zuständig.

Nachweis

Die praktische Ausbildung wird durch eine Bescheinigung Vorpraktikum Mechatronik der Ausbildungsstelle bzw. Bescheinigung Vorpraktikum Medizintechnik der Ausbildungsstelle und einen schriftlichen Bericht der/des Bewerberin/Bewerbers nachgewiesen, in dem die jeweils typischen Verfahren, Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel der einzelnen Ausbildungsabschnitte zu beschreiben sind. Der Bericht muss in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden und mindestens eine DIN-A4-Seite Maschinenschrift einschließlich Skizzen pro Woche umfassen. Anhand der Berichte soll erkennbar werden, welche Tätigkeiten selbst ausgeführt wurden.