Anerkennung von Studienleistungen

Leitfaden zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und/oder Prüfungsleistungen

Auslandssemester werden vom Fachbereich Ingenieurwissenschaften ausdrücklich empfohlen und unterstützt. Die Erbringung von Studien- und/oder Prüfungsleistungen an ausländischen Hochschulen werden auf Antrag an die Prüfungskommission FB-I anerkannt. Hierzu beachten Sie bitte folgendes:

VOR dem Auslandsaufenthalt

  • die Möglichkeit der Anerkennung frühzeitig vor dem Auslandsaufenthalt klären
  • persönlich bei den Koordinatorinnen für internationalen Studierendenaustausch Frau Jozefiak, bzw. für Frankreich und USA bei Frau Zink-Zimmerer
    • über die Anerkennungspraxis informieren
    • den voraussichtlichen Studienplan besprechen und
    • die Äquivalenz von Inhalt, Umfang und Anforderungen der geplanten Studienleistungen prüfen.

Um sicher zu gehen, dass die im Ausland gesammelten Scheine und ECTS-Punkte an der Jade Hochschule anerkannt und angerechnet werden, sollte ein sog. Learning Agreement abgeschlossen werden. Es handelt sich dabei um ein Übereinkommen zweier Hochschulen, worin die Anerkennung von Prüfungsleistungen festgehalten wird.

Dem Learning Agreement sind für jede einzelne ausländische Lehrveranstaltung folgende Informationen beizufügen:

  • Veranstaltungsname und ggf. -nummer
  • Modulbeschreibungen
  • ECTS-Punkte

WICHTIG: Diese Informationen müssen nachprüfbar sein! Belegen Sie bitte diese Informationen immer mit der Quellenangabe (Internetadresse oder, bei einer direkten Nachfrage, Ausdruck der Korrespondenz)!
Die vollständigen Unterlagen reichen Sie bitte bei der/dem Koordinator_in im FB Ingenieurwissenschaften ein. Sie werden geprüft und über das Studiendekanat an die Prüfungskommission weitergeleitet.

 

WÄHREND des Auslandsaufenthalts

Etwaige Änderungen an der Gasthochschule (geplante Kurse finden nicht statt, Inhalte der Lehrveranstaltungen werden geändert) bitte mit der Auslandskoordinatorin im FB Ingenieurwissenschaften umgehend besprechen.

NACH dem Auslandsaufenthalt

Mit einem Nachweis über im Ausland erfolgreich abgelegte Prüfungen (Transcript of Records) einen Antrag auf Anerkennung ausländischer Studienleistungen an den Prüfungsausschuss stellen. Auch hier sind beizufügen:

  • Veranstaltungsname und ggf. -nummer
  • Modulbeschreibungen
  • ECTS-Punkte