Angebote für Studierende
Schwangere bzw. stillende Studierende und Studierende mit Familien- und Pflegeverantwortung stehen im Studienalltag häufig vor ganz anderen, zusätzlichen Herausforderungen als ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen ohne Familienaufgaben.
"Neben" dem Studium ein oder mehrere Kinder zu erziehen oder Pflegeverantwortung zu übernehmen ‒ das bedeutet in zeitlicher, finanzieller und organisatorischer Hinsicht eine besondere Herausforderung. Als familiengerechte Hochschule möchten wir Sie gerne dabei unterstützen. Im Folgenden haben wir für Sie einige Informationen zu den Rahmenbedingungen und Möglichkeiten für ein Studium mit Kind(ern) zusammengestellt.
Wenn Sie Fragen rund um das Thema Studium mit Kind(ern) haben, sprechen Sie uns gerne an! Wir können dann in einer individuellen, vertraulichen Beratung gemeinsam schauen, wie die Jade Hochschule Sie bestmöglich unterstützen kann.
Mutterschutz für Studierende
Seit Anfang 2018 enthält das Mutterschutzgesetz auch Regelungen für Studierende, die ein Kind erwarten oder stillen.
Wir möchten, dass Sie und Ihr Kind gesund bleiben und sich bestmöglich entwickeln. Damit wir gemeinsam überlegen können, wie wir dafür auch in Verbindung mit Ihrem Studium gute Voraussetzungen schaffen können, melden Sie bitte frühzeitig im Immatrikulations- und Prüfungsamt an, wenn Sie ein Kind erwarten oder stillen. Wir planen dann gemeinsam, was Sie beachten müssen und welche Möglichkeiten es für Sie gibt, Ihr Studium so reibungslos wie möglich fortzusetzen. Für die besonderen Situationen in Ihrem Studium erstellen wir individuelle Lösungen, wie Sie eventuelle Nachteile ausgleichen können.
In der Schwangerschaft tragen Personen nicht nur Verantwortung für die eigene Gesundheit, sondern auch für die des ungeborenen Kindes. Damit dies auch am Arbeitsplatz und im Studium gewährleistet ist, gibt es das Mutterschutzgesetz. Die Hochschule ist dafür verantwortlich, alle Maßnahmen zu ergreifen, um Sie und Ihr Kind zu schützen. Das können wir jedoch nur, wenn Sie uns über Ihre Schwangerschaft offiziell informieren.
Erste Informationen zum Thema Mutterschutz im Studium haben wir für Sie in einem Flyer zusammengestellt. Zudem gibt es einen Leitfaden vom Bundesfamilienministerium in dem Sie sich über die gesetzlichen Hintergründe informieren können.
Nachteilsausgleich
Als schwangere oder stillende Studierende sowie als Studierende mit Familien- und Pflegeverantwortung haben Sie die Möglichkeit aufgrund ihrer besonderen Situation einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Einen ersten Überblick bietet Ihnen der Leitfaden zum Thema Nachteilsausgleich. Für einen Antrag an die jeweilige Prüfungskommission nutzen Sie bitte das Antragsformular des Prüfungsamtes. Für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie uns gerne!
Urlaubssemester
Es kann sinnvoll sein, für die Erziehung eines Kindes oder die Pflege einer Angehörigen bzw. eines Angehörigen das Studium zu unterbrechen und ein oder mehrere Urlaubssemester zu nehmen. Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester angerechnet. Ihre Zahl ist aus Gründen von Mutterschutz oder Elternzeit nicht begrenzt. Fristen für den Antrag auf Beurlaubung sind der 01.04. für das Sommersemester und der 20.10. für das Wintersemester. Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist nicht zulässig.
Weitere Informationen im Immatrikulations- und Prüfungsamt und in der Immatrikulationsordnung.
Online-Studium
Mit einem Online-Studium lassen sich Studium und Sorgeaufgaben gut vereinbaren. Wenige Präsenzveranstaltung und freie Zeiteinteilung bei der Erarbeitung des Studienstoffes bieten maximale Flexibilität. Professorinnen und Professoren der Hochschule betreuen die Studierenden über die Lernplattform und Web-Konferenzen. Unterstützend steht für alle Fragen des Studiums das Online-Team zur Verfügung.
Teilzeitstudium
Ein Teilzeitstudium bietet die Möglichkeit, Studium und Familie besser zu vereinbaren. Dabei wird mit einer verlängerten Regelstudienzeit bei weniger Workload pro Woche studiert. Eine Fachstudienberatung im Vorfeld zur Studienverlaufsplanung ist unumgänglich.
Allerdings sollte genau geprüft werden, ob ein Teilzeitstudium sinnvoll ist: So entfällt z.B. der Anspruch auf BAFöG. Das trifft besonders Studierende mit Kind(ern), die im Vollzeitstudium aufgrund der zusätzlichen Anforderungen sogar einen längeren BAFöG-Förderungsanspruch, z.T. als Vollzuschuss, haben. Hier sollte in jedem Fall eine Beratung durch das BAFöG-Amt sowie durch die Sozialberatung des Studentenwerks in Anspruch genommen werden.
Unter der Rubrik Flexibel Studieren finden Sie einen Überblick über die Teilzeitstudiengänge an der Jade Hochschule.
Still- und Wickelmöglichkeiten
Wilhelmshaven
Am Studienort Wilhelmshaven hat der AStA einen Still- und Wickelraum eingerichtet. Er befindet sich gegenüber des AStA-Büros im Südgebäude (Erdgeschoss). Der Schlüssel dazu ist beim AStA erhältlich.
Oldenburg
Am Studienort Oldenburg gibt es eine Wickelmöglichkeit im Mensa-Gebäude (Behinderten-WC). Eine weitere Wickelmöglichkeit gibt es im Veranstaltungsgebäude (TGM-Gebäude Zeughausstraße, Sockelgeschoss, Behinderten-WC). Eine Stillmöglichkeit befindet sich im TGM-Gebäude im Arbeitsraum der Studierenden (Dachgeschoss). Zudem kann der Erste-Hilfe-Raum im Hauptgebäude (Erdgeschoss) zum Wickeln und Stillen genutzt werden.
Elsfleth
Am Studienort Elsfleth gibt es drei Wickelmöglichkeiten: Im Campusgebäude An der Weinkaje (Raum C 005, Erdgeschoss, Behinderten-WC), im Hauptgebäude Weserstraße (Raum W 012, Erdgeschoss, Behinderten-WC) sowie im Gebäude K, Schiffsführungssimulator An der Kaje (Raum K 104, 1. OG, Behinderten-WC).