Alternierende Telearbeit
Telearbeit kann einen wichtigen Beitrag zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie leisten. Sie ermöglicht durch den Wegfall der Wegezeiten ein anderes Zeitkontingent, eine flexiblere Einteilung der Arbeitszeit sowie ein ungestörteres Arbeiten am häuslichen Arbeitsplatz. In der Regel werden mit der Dienststelle feste Zeiten der Erreichbarkeit vereinbart. Gleichzeitig erfordert die Telearbeit ein hohes Maß an Eigenorganisation und Selbstständigkeit. Die Tätigkeit selbst muss für einen Telearbeitsplatz geeignet sein.
Alternierende Telearbeit liegt vor, wenn ein Teil der individuellen regelmäßigen Arbeitszeit zu Hause und ein Teil in der Hochschule geleistet wird. Damit bleiben Beschäftigte auch in der Telearbeit in Arbeits- und Entscheidungsprozesse eingebunden und halten die Kontakte in der Dienststelle aufrecht. Mindestens ein Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit muss in der Dienststelle geleistet werden.
Telearbeit wird beantragt und kann befristet oder unbefristet vereinbart werden. Für die Beantragung nehmen Sie bitte Kontakt auf mit Sarah Mittag, Personalabteilung.
Im Vorfeld sollte ein Gespräch mit der bzw. dem Vorgesetzen geführt werden, um die für die Telearbeit geeigneten Tätigkeitsanteile zu identifizieren und die Umsetzung abzustimmen.
Die Dienstvereinbarung zur Alternierenden Telearbeit kann auf den Seiten der Personalabteilung eingesehen werden (Hochschullogin erforderlich). Rückmeldungen zur Nutzung und Praktikabilität der Dienstvereinbarung sind erwünscht. Melden Sie sich dazu bei dem Personalrat.