Jade Hochschule Studies Before you start Immatrikulationsamt Zulassung Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
Eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in jeder Fachrichtung an jeder Hochschule aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt:
- Meister/in
- Staatlich geprüfte/r Techniker/in
- Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in
- wer einen Fortbildungsabschluss auf Grundlage einer Fortbildungsordnung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung nachweisen kann. (Lehrgang muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und nachgewiesen werden.) Fortbildungsordnungen finden Sie unter http://www.bmbf.de/de/fortbildungsordnungen.php
- wer ein Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung besitzt. (Lehrgang muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und nachgewiesen werden)
- wer einen Fachschulabschluss entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 vorweisen kann oder
- wer einen Abschluss aufgrund einer landesrechtlichen Fortbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen oder für sozialpflegerische oder sozialpädagogische Berufe nachweisen kann (Lehrgang muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen).
Eine Hochschulzugangsberechtigung für ein fachbezogenes Studium an jeder Hochschule aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt, wer
- den Abschluss einer dreijährigen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorweisen kann und diesen Beruf mindestens drei Jahre lang ausgeübt hat. Bei Beschäftigungszeiten mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit verlängert sich der Zeitraum der nachzuweisenden Berufspraxis entsprechend. Die Ausbildung muss dem angestrebten Studiengang fachlich nahestehen.
Übersicht der beruflichen Vorbildungen mit Berechtigung zum Studium - eine andere von der Hochschule studiengangsbezogen als gleichwertig festgestellte Vorbildung hat oder
- nach beruflicher Vorbildung eine fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung durch Prüfung erworben hat (sogenannte Z-Prüfung).
Beratung und Information:
Vor der Bewerbung beraten wir Sie gerne zu der Frage, ob Ihre berufliche Vorbildung zum Studium in dem gewählten Studiengang berechtigt. Bitte bringen Sie zu diesem Gespräch alle Unterlagen der schulischen und beruflichen Ausbildung mit.
Ingrida Budininkaite
Lehr- und Lernzentrum
Tel. 04421 985 2957
ingrida.budininkaite@ich-will-keinen-spamjade-hs.de