Finanzierung

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das International Office. Die Ansprechpartnerin ist Iris Wilters.

Förderungen für Studierende und Graduierte

Studierendenmobilität: Die Fördersätze zur Studierendenmobilität richtet sich nach dem Aufenthaltsland, das einer von drei Ländergruppen zugeordnet ist. Die Höhe der Förderraten für die drei Ländergruppen wird durch die Nationalagentur DAAD auf nationaler Ebene festgelegt, um Gleichberechtigung und Transparenz für die Studierenden herzustellen und auf der Internetseite des DAAD festgelegt und veröffentlicht

Praxismobilität: Auch die Fördersätze für die Praxismobilität werden zentral festgelegt und können auf der Internetseite des DAAD eingesehen werden. 

Sonderförderungen

Mit Einschränkung: Studierende und Graduierte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 bzw. 50, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden, können zusätzliche Fördermittel erhalten. Die Höhe der Sonderförderung wird von der Nationagentur DAAD veröffentlicht. 

Mit Kind/ern: Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können über ihre Hochschule eine monatliche Pauschale beantragen, die zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird. Über die Höhe der Sonderförderung können Sie sich bei der Nationalagentur DAAD informieren. 

Personalmobilität

Dies trifft ebenso auf die Fördersätzte zur Personalmobilität zu. Auf den Seiten des DAAD finden Sie die Fördersätze für Lehraufenthalte und für Aufenthalt für Hochschulpersonal.